Neueste Kommentare

    Satzung ROLLENDE AACHENER KARTOFFELKÄFER 2010

    für nichtrechtsfähige Fan-Clubs

    § 1 Vereinsname und Vereinszweck

    1. Der Verein trägt den Namen ROLLENDE AACHENER KARTOFFELKÄFER 2010. / Die RAK er. Er ist ein nichtrechtsfähiger Verein.

    2. ROLLENDE AACHENER KARTOFFELKÄFER 2010 ist eine freie parteipolitisch unabhängige Vereinigung. Sie dient der Unterstützung des Vereines Alemannia Aachen e.V. Sie arbeitet auf demokratischer Grundlage.

    3. Ihr Sitz ist ALSDORF

    4.Der Fannamen kann durch die Abkürzung die RAK er genannt und geführt werden

    5. Fanlokal: Klümpchenklub am Tivoli, Krefelder Str.205, 52070 Aachen

    § 2 Mitgliedschaft

    1. Mitglieder des ROLLENDE AACHENER KARTOFFELKÄFER 2010 / Die RAK er, können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die sich zu dieser Satzung bekennen.

    2. Die aktive Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche oder mündliche Beitrittserklärung.

    3. Die Mitgliedschaft erlischt:

    a) durch Tod
    b) durch Austritt
    c) durch Ausschluss

    § 3 Beiträge

    Jahresbeitrag 6 ,00 Euro

    § 4 Anzahl und Wahl der Vorstandsmitglieder

    1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden, einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin und dem/der Kassierer/in.

    2. Zur Unterstützung können Beisitzer gewählt werden.

    3. Die Vorstandsmitglieder müssen dem ROLLENDE AACHENER KARTOFFELKÄFER 2010 /Die RAK er als Mitglieder angehören.

    4. Die Mitglieder des Vorstands werden in die ordentlichen Mitgliederversammlungen gewählt. Beim Ablauf einer Wahlperiode bleibt das ausscheidende Vorstandsmitglied bis zum Amtsantritt des neuen Vorstands im Amt, sofern er / sie das Amt nicht niederlegt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Wahlperiode aus dem Amt aus, ist umgehend eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der über eine Nachfolge zu bestimmen ist.

    § 5 Mitgliederversammlung

    1. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung des ROLLENDE AACHENER KARTOFFELKÄFER 2010/ Die RAK er statt. Eine Mitgliederversammlung ist ordnungsgemäß einberufen, wenn den Mitgliedern  wenigstens eine Woche vor der Versammlung eine Ladung mit den Tagesordnungspunkten zugeht.

    2. Den Ort und Versammlungsbeginn legt der Vorstand mit der Ladung fest.

    3. Bei der Mitgliederversammlung werden 2 Kassenprüfer gewählt.

    § 6 Fan Club Logo

    1. Das Fan Club Logo, den Schriftzug und die Fan Club Kleidung sind nur für den internen Gebrauch und dürfen nicht an Nichtmitglieder verkauft, verliehen oder verschenkt werden.

    2. Das eigenmächtige Verwenden des Logos oder des Namens ist untersagt.

    Vorsitzender: Jürgen Müller

    stv. Vorsitzender: Sebastian Frauenkron

    Aachen den 16. November 2010
    Verabschiedet durch die anwesenden Mitglieder

    Download der Satzung als PDF-Datei: Satzung der RAKer»

    Archiv
    Adminlogin